Unser Anspruch
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA und am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Barrierefreiheit verstehen wir als fortlaufenden Prozess: Wir prüfen unsere Website regelmäßig und verbessern sie Schritt für Schritt.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist nach unserer Einschätzung weitgehend konform mit WCAG 2.1 AA. „Weitgehend konform" bedeutet, dass einige Inhalte die Anforderungen noch nicht vollständig erfüllen – diese sind unten aufgeführt und werden nachgearbeitet.
Was bereits umgesetzt ist
- Semantisches HTML mit klaren Landmarken (Kopf-, Haupt- und Fußbereich, Navigation).
- Ein „Zum Inhalt springen"-Link als erstes Element für die Tastatur-Bedienung.
- Durchgehend sichtbarer Tastatur-Fokus (deutlicher Fokus-Rahmen auf allen Bedienelementen).
- Bedienung per Tastatur für Navigation, Formulare und interaktive Elemente.
- Alternativtexte für aussagekräftige Bilder; rein dekorative Grafiken sind ausgeblendet.
- Beschriftete Formularfelder mit klaren Fehlermeldungen.
- Rücksicht auf „Bewegung reduzieren": Wer das im Betriebssystem aktiviert hat, sieht keine großen Animationen.
- Sprachauszeichnung der Seite (Deutsch) und aussagekräftige Seitentitel.
Bekannte Einschränkungen
Folgende Bereiche sind noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten aktiv daran:
- Einzelne dezente Grautöne (z. B. sehr kleine Meta-Angaben) erreichen noch nicht überall den empfohlenen Kontrastwert. Wir arbeiten diese Stellen laufend nach.
- Einige Bereiche nutzen bewegte Effekte. Diese werden bei aktivierter Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" automatisch abgeschaltet.
- Der eingebettete Chat-Assistent (Drittkomponente) wird derzeit auf vollständige Tastatur- und Screenreader-Bedienbarkeit geprüft und schrittweise verbessert.
Barriere melden
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglicheren Form? Sagen Sie uns Bescheid – wir kümmern uns darum und melden uns zurück. Beschreiben Sie dabei bitte kurz das Problem und die betroffene Seite.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Rückmeldung nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit wenden. In Deutschland ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Diese Erklärung wurde am 29. Juli 2026 erstellt und wird bei Änderungen an der Website aktualisiert.
